Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1996 - 6 B 6.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,23348
BVerwG, 27.02.1996 - 6 B 6.96 (https://dejure.org/1996,23348)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1996 - 6 B 6.96 (https://dejure.org/1996,23348)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 6 B 6.96 (https://dejure.org/1996,23348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,23348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten - Vereinbarkeit der Zurechnung des Verschuldens bei der Frage der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist mit dem Grundgesetz (GG)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 6 B 6.96
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 20. April 1982 mit eingehender Begründung entschieden, daß die Zurechnung des Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten gemäß § 173 VwGO, § 85 Abs. 2 ZPO bei der Frage der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist mit dem Grundgesetz vereinbar ist (2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253 <266 ff., 271 ff., 289 ff. [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]>, dort für die Fristversäumung im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren).

    Der Gesetzgeber hat sich in § 60 Abs. 1 VwGO gerade nicht für die strafrechtliche Lösung entschieden (vgl. dazu insbes. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).

  • BVerwG, 20.08.1974 - I B 14.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 6 B 6.96
    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß sich ein Verfahrensbeteiligter das Verschulden seines Vertreters als eigenes zurechnen lassen muß, wenn er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begehrt (vgl. Beschlüsse vom 4. Oktober 1991 - BVerwG 6 B 10.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 173, vom 20. August 1974 - BVerwG 1 B 14.74 und 22. August 1974 - BVerwG I B 16.74 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 78 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht